Einige stellen sich die Frage, ob ein offenes Lagerfeuer im Garten gesetzlich erlaubt ist. In diesem kurzen Blogbeitrag beantworten wir diese Frage.
Wichtig zu unterscheiden: offenes und ein geschlossenes Feuer
Zuerst sollte man die obigen Definitionen kennen. Unter einem offenen Feuer ist ein Feuer zu verstehen, welches direkt auf dem Boden, demnach ohne eine Feuerschale oder sonstige Feuerstelle, gezündet wird. Das geschlossene Feuer hingegen ist ein typisches Lagerfeuer auf der Feuerschale – diese werden nicht direkt auf dem Boden gezündet, sondern sind fest umfasst.
Während das erstere einer kommunalen Genehmigung bedarf, ist das Zünden eines Lagerfeuers auf der Feuerschale gesetzlich erlaubt und unproblematisch. Dabei ist allerdings die Größe der Feuerschale zu beachten: diese Regelung gilt nur für Feuerstellen bis zu einem Durchmesser von einem Meter!
Ist ein Abstand zum Nachbar einzuhalten?
Ein Mindestabstand, den es einzuhalten gilt, ist gesetzlich nicht vorhanden. Dennoch sollten Sie auf eine nicht zu starke Rauchentwicklung achten, welche maßgeblich von der Qualität des verwendeten Brennholzes abhängt. Insbesondere bei Brennholz mit einer minderen Qualität ist Vorsicht geboten, da diese vergleichsweise viel Feuchtigkeit beinhalten können. Ein Lagerfeuer auf der Feuerschale mit einem solchen Brennholz würde demnach aufgrund der Feuchtigkeit mehr Rauch erzeugen. Dem können Sie mit der Wahl des richtigen Brennholzes entgegen wirken.
Fazit: Die Nutzung einer Feuerschale ist erlaubt
Somit ist die Nutzung einer Feuerschale im eigenen Garten erlaubt. Verzichten Sie auf übergroße Feuerschalen, die mehr als einen Meter groß sind, und treffen Sie die gängigen Sicherheitsvorschriften: Stellen Sie die Feuerschale auf einen festen Untergrund und lassen Sie das Lagerfeuer nicht unbeaufsichtigt brennen. Insbesondere bei starken Winden ist Vorsicht geboten. Hierbei spielt auch die Wahl der richtigen Feuerschale eine Rolle – setzen Sie auf eine Feuerschale, die ein stabiles & robustes Untergestell aufweist und ausreichend schwer ist, sodass diese bei starken Winden nicht umzukippen droht. Dann steht schönen Lagerfeuerabenden nichts mehr im Wege.
Brennholzalternative: Kann man eine Feuerschale auch ohne Rauch betreiben?
Wenn Sie zu große Bedenken gegen ein Brennholz-Lagerfeuer haben, aber auf das Feuererlebnis nicht verzichten möchten, gibt es auch Alternativen zum Brennholz. Um dieser Anforderung zu entsprechen, hat unsere Manufaktur eine Ethanol Brennkammer für die Feuerschale entwickelt, die sich in die Feuerschale reinlegen lässt und mit rauchfreiem Bioethanol befüllt wird, das weder Rauch, noch einen Geruch hinterlässt. Die Stahlkunst Ethanol Brennkammer lässt so im Außenbereich ein schönes, rauchfreies Feuer genießen, welches auch noch aufwärmt.
Was ist denn die rechtliche Grundlage zu dieser Definition von offenen und geschlossenen feuern? Ich würde gern die Paragraphen dazu lesen, weil ich schon länger auf der Suche nach entsprechenden Gesetzen bin, was hinsichtlich feuerstellen erlaubt und verboten ist.
Yep, das interessiert mich auch. Ich habe dazu auf der Seite unseres Ortsamtes nach den Verordnungen zu „Sicherheit und Ordnung“ recherchiert….. und nix is mit irgendwelchen Regelungen zu Lagerfeuern, auch nicht zu Mindestabständen (bisher alles nur Geschwurbel im Netz). Es gibt lediglich Hinweise auf die Brennverordnung (Verbrennen von Gartenabfällen), zur Anwendung von Pyrotechnik an Sylvester und zu Brsuchtumsfeuer (Z.B. Ostern). Bin mal gespannt, wie sich das Thema entwickelt.